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Was ist Franchising?

Franchising ist einer der enorm wachsenden Wirtschaftszweige und eine der erfolgreichsten Vertriebsformen der Gegenwart. Dieser Erfolg ergibt sich aus den intensiven Partnerschaften zwischen selbstständigen Unternehmern. Damit bilden Franchise-Systeme ganz besondere «Nutzwerke», in denen die Kompetenzen und die Stärken des Franchise-Gebers mit dem Einsatz und dem Erfolgswillen der Franchise-Nehmer zum Wohle des Kunden gebündelt werden. Der Franchise-Geber stellt dabei eine erprobte und erfolgreiche Geschäftsidee zur Verfügung und der Franchise-Nehmer setzt diese vor Ort um. Das Ergebnis sind bekannte Marken, hochwertige Produkte und Dienstleistungen, zu attraktiven Preisen, verbunden mit professioneller, kundenorientierter Beratung.

Definition gemäss Schweizerischem Bundesgesetz

«Franchisingverträge dienen dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über selbstständige Händler oder Unternehmer, aber nach einer einheitlichen Vertriebskonzeption. Der einzelne Franchisenehmer vertreibt die vom Franchisegeber hergestellten bzw. organisierten Waren und Dienstleistungen zwar auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko, befolgt dabei aber das einheitliche Absatz- und Werbekonzept, das ihm der Franchisegeber zur Verfügung stellt, erhält Beistand, Rat und Schulung und verwendet dessen Namen, Marken, Ausstattung oder sonstigen Schutzrechte. Der Franchisegeber behält sich in der Regel das Recht vor, Weisungen zu erteilen und eine Kontrolle über die Geschäftstätigkeit auszuüben.»

Allgemeine Rechte und Pflichten für Franchisegeber

  • Schulung und Knowhow-Vermittlung von Betriebskonzept und Technik
  • Innovationspflicht und Weitergabe (z.B. technische Neuerungen, Weiterentwicklung des Betriebskonzeptes)
  • Kontrolle: darf die detailgenaue Einhaltung der systemeigenen Vorschriften bei den Franchisenehmern überprüfen. Muss gegen systemwidriges Verhalten vorgehen, weil dies allen Franchisenehmern und Franchisegebern Schaden zufügen kann.
  • allgemeine Treuepflicht (z.B. Informationspflicht)
  • Werbemassnahmen für das gesamte Franchisingsystem
  • Schutz des Systems gegen Dritte

Allgemeine Rechte und Pflichten für Franchisenehmer

  • zu leistendes Entgelt für Einstieg und laufende Gebühr aus der Geschäftstätigkeit (meist umsatzabhängig)
  • Verpflichtung zum persönlichen Einsatz zur Förderung des Betriebs und des Franchisesystems (z.B. Absatzförderung) -> Systemförderungspflicht
  • Duldung von Kontrollen und Inspektionen durch den Franchisegeber
  • Einhaltung der Vorschriften und Vorgaben in der Umsetzung von Werbemassnahmen für das gesamte Franchisingsystem
  • Mitwirkung bei systemfördernden Aktivitäten des Franchisegebers (z.B. Innovationen)
  • allgemeine Treupflichten wie Konkurrenzverbot, Einhaltung des Geschäftsgeheimnisses etc.
  • Informationspflicht